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AGB´s FÜR VERANSTALTUNGEN |
1. Raummiete
Für die Bereitstellung der Räumlichkeiten wird grundsätzlich eine Raummiete erhoben. Die Raummiete wird beim Verzehr zu 20% angerechnet. Bei Erreichung / Überschreitung eines bestimmten Mindestumsatzes wird auf die Berechnung einer Raummiete verzichtet.
2. Blumen / Dekoration
Die Veranstaltungsräume werden grundsätzlich mit hauseigenem Blumenschmuck dekoriert. Die Blumen und die Dekoration verbleiben im Eigentum des Hauses. Sonderwünsche bezüglich der Blumensorten und -farben und der Dekoration sind gegen Aufpreis möglich. Nur in den Fällen gesonderter Bezahlung erwirbt der Gast das Eigentumsrecht an den Blumen und der Dekoration.
3. Musik
3.1 Die Kapelle / der DJ wird vom Gast organisiert. Die Abrechnung erfolgt zwischen Gast und Kapelle / DJ. Der Gast trägt auch die Kosten für die Künstlersozialabgabe und die GEMA-Gebühren.
Bei Bedarf wird unser hauseigenes Klavier zur Gestaltung des musikalischen Rahmenprogramms kostenlos zur Verfügung gestellt.
3.2 Der Verzehr der Musiker / Künstler / DJs geht zu Lasten des Gastes.
4. Menükarten
Für Veranstaltungen stellen wir unsere standardmäßigen Menükarten kostenlos zur Verfügung. Auf Wunsch sind individuelle Gestaltungen der Menükarten z. B. mit Namenseindruck gegen Aufpreis möglich.
5. Für die Rechnungsstellung maßgebliche Personenzahl
Die verbindliche Personenzahl ist spätestens sieben Tage vor der Veranstaltung bekannt zu geben. Sollte die Teilnehmerzahl unterschritten werden, so wird bei der Rechnungsstellung die angemeldete Personenzahl zu Grunde gelegt. Sollte die angegebene Personenzahl überschritten werden, so ist die tatsächliche Personenzahl für die Rechnungsstellung maßgeblich.
6. Kinder
Essen bis 6 Jahre alte Kinder vom Menü / Büffet mit, so wird dieses Essen nicht berechnet. Bei 7- bis 11-jährigen Kindern, die Teile des Menüs / Büffets essen, berechnen wir 50% des regulären Preises. Für Kinder ab 12 Jahren berechnen wir den vollen Menü- / Büffet-Preis.
Sonderwünsche beim Essen müssen wir jedoch berechnen (z. B. Kinderschnitzel), egal wie alt das Kind ist.
7. Anzahlung
Bei Veranstaltungen müssen wir auf einer Anzahlung in Höhe von 50% des voraussichtlichen Rechnungsbetrages für die Speisen bestehen. Diese Anzahlung ist spätestens eine Woche vor Durchführung der Veranstaltung zu leisten.
9. Stornogebühr
Vier Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 20% der Raummiete / des Speisen-Verzehrs berechnet, zwischen vier und einer Woche vor der Veranstaltung 50% der Raummiete / des Speisen-Verzehrs, bei einer Stornierung in der letzten Woche vor der Veranstaltung beträgt die Stornogebühr 80% der Raummiete / des Speisen-Verzehrs. Für den Fall einer ersatzweisen Vermietung der Räumlichkeiten entfällt die Stornogebühr vollständig.
10. Zahlungsfrist / Zahlungsart
Der Rechnungsbetrag ist vor Ort in bar oder per Scheck-/Kreditkarte oder spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug per Überweisung zu bezahlen.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Änderungen und / oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
11.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Goslar/Harz.
11.3 Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
11.4 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
11.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. |
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